Der Bundestag hat die Gewerbeabfallverordnung endgültig beschlossen

Stand 30. März 2017

In seiner Sitzung am 30.03.2017 hat der Bundestag die „Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV)“ beschlossen. Die Verordnung (Bundestag Drucksache 18/11294) wird nun verkündet und tritt voraussichtlich am 01.08.2017 in Kraft.

Der ZDB hat das Novellierungsverfahren zur Gewerbeabfallverordnung intensiv kritisch begleitet und einige Erleichterungen in der Verordnung erreicht.

Zuletzt hatte sich der ZDB, vor der zur Gewerbeabfallverordnung am 30.03.2017 im Bundestag stattfindenden Abstimmung, erneut an die relevanten Bundestagsabgeordneten gewendet. Dabei forderte der ZDB einen Stopp des Verordnungsverfahrens aufgrund der als überzogen anzusehenden Vorgabe von Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten.

Dem sind die Abgeordneten jedoch nicht gefolgt. BMUB Staatssekretär Gunther Adler hat nun aber dem ZDB zugesagt, dass das BMUB zur Gewerbeabfallverordnung ergänzende Durchführungsbestimmungen, unter Beteiligung der Bauverbände, erarbeiten wird. Der ZDB wird dabei insbesondere darauf hinwirken, dass die Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten praxistauglich sind und bestenfalls keine oder zumindest nur geringe Mehraufwendungen mit sich bringen.


Stand 21. März 2017 – Baugewerbe fordert Stopp der Gewerbeabfallverordnung!

Kein bürokratisches Monster schaffen!  Bauen nicht weiter verteuern!

21. März 2017 „Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung schafft der Gesetzgeber ein bürokratisches Monster sondergleichen. Bauen wird dadurch noch teurer und komplizierter. Anstatt die Betriebe zu entlasten, wird ihnen immer mehr aufgebürdet.

Wir fordern daher das Parlament auf, in letzter Sekunde die Reißleine zu ziehen und die Verordnung zu stoppen.“

So die Forderung des Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa und des Fachverbandes der Stuckateure für Ausbau und Fassade.

Zukünftig müssen Bauunternehmer mit zehn verschiedenen Abfallcontainern auf Baustellen auflaufen, um die anfallenden Abfälle in zehn verschiedene Fraktionen zu trennen, die dann auf diese Weise den Stoffkreisläufen wieder zugeführt werden müssen.

„Diese Vorschrift an sich ist schon lebensfremd und unverhältnismäßig. Denn sie gilt auch bei kleinsten Baumaßnahmen. Was daraus aber ein bürokratisches Monster macht, sind die umfangreichen Dokumentationspflichten, die ab einer Abfallmenge von zehn Kubikmetern entstehen“, erläuterte Pakleppa.

Vom Badumbau bis hin zum Großbauvorhaben werden Bauunternehmen zukünftig verpflichtet, den Umgang mit den Bau- und Abbruchabfällen aufwendig zu dokumentieren. So sollen Lagepläne, eine Fotodokumentation und Lieferscheine den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. „Daraus entstehen Kosten in einer Größenordnung von rund 100 Mio. Euro und mehr, die das Bauen weiter verteuern. Das kann nicht im Interesse des kostengünstigen Bauens sein. Zudem liegt nun seit Februar auch der Referentenentwurf zur Mantelverordnung vor, der sich u.a. ebenfalls mit mineralischen Bauabfällen und deren Verwertung befasst. Sinnvollerweise muss die Gewerbeabfallverordnung nun erst einmal gestoppt und die zusammengehörenden Regelungen im Paket beraten werden“, so Pakleppa.

Pakleppa abschließend: „Wir brauchen in der Gewerbeabfallverordnung wie im Umweltrecht insgesamt Regelungen, die in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbaren aufwand noch umsetzbar sind. Der vorliegende Entwurf ist lebensfremd, beschert den Betrieben erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand und gehört im wahrsten in eine der zehn Tonnen.“

2019-07-15T03:40:29+02:00