Neue Gewerbeabfallverordnung zum 01.08.2017

Das Ziel der neuen Gewerbeabfallverordnung ist die Reduzierung des Abfallaufkommens. So ist jetzt die Thermische Verwertung (Müllverbrennung) der stofflichen Verwertung nicht mehr gleichgestellt, sondern es muss zunächst versucht werden, stofflich zu verwerten. Damit eine stoffliche Verwertung stattfinden kann, ist eine Getrennthaltung der Abfälle Voraussetzung.

Neue Gewerbeabfallverordnung zum 01.08.20172019-07-15T03:40:29+01:00

Dämmstoffe: Entsorgung wieder einfacher

Die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wird wieder einfacher. Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 die „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung“ beschlossen. Diese soll ab 1. September 2017 in Kraft treten.

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